AGB

 AGB und Hausordnung für die Vermietung der
Ferienwohnungen und Studios des Hauses Mirni Kutak (Stand 2021)

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Haftungsausschluss

(1) Die Inhalte unserer Seiten wurden mit grösster Sorgfalt erstellt. Die
Angaben erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Aktualität
entspricht jeweils dem Zeitpunkt der Recherche. Druckfehler und Irrtümer
bleiben vorbehalten.
(2) Auf die Gestaltung und Inhalte eventuell gelinkter Seiten haben wir keinen
Einfluss. Zum Zeitpunkt der Verlinkung unserer Seite mit externen Seiten
wurde der Inhalt der gelinkten Seiten geprüft. Änderungen auf diesen Seiten
(und allen Unterseiten bzw. weiter verlinkten Seiten) nach dem Zeitpunkt der
Verlinkung sind für uns nicht mehr prüfbar. Aus diesem Grunde distanzieren wir
uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der von oder auf unserer Webseite
gelinkten Seiten.
(3) Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres
Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen
usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung
(z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege, Telekommunikation) kann keine Haftung
übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt
oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.
(4) Die Vermieterschaft lehnt jegliche Haftung von Verlusten von
Wertgegenständen ,Wertpapieren und Geld in der gemieteten Ferienwohnung
oder im gemieteten Ferienstudio ab. Dies gilt nicht nur für die Mieterschaft,
sondern auch für deren allfälligen Gäste.
(5) Die Benutzung des Hauses Mirni Kutak und Grundstücks erfolgt auf eigene
Gefahr. Für Unfälle jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Dies gilt
nicht nur für die Mieterschaft, sondern auch für deren allfälligen Gäste.
(6) Ergänzende Haftungsausschlüsse finden sich in nachfolgenden
Bestimmungen.
§ 2 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienstudios zur
Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen
ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung oder
des überlassenen Ferienstudios sowie deren Nutzung zu anderen als
Wohnzwecken ist untersagt.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese
vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur
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wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 3 Buchung/Buchungsbestätigung
(1) Buchungswünsche geben Sie bitte über die Reservationsanfrage auf
unserer Homepage (Reiter: Reservation) ein oder richten Sie bitte schriftlich an
info@ferienkroatien.ch oder rufen uns unter 00385 53 883 196 (Festnetz) an.
(2) Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung oder das gewünschte
Ferienstudio in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns
eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung bzw. des gebuchten
Ferienstudios sowie die Rechnung.
(3) Die Reservierung für die Ferienwohnung oder des Ferienstudios ist mit
Erhalt der Reservationsbestätigung sowie nach erfolgter Bezahlung der in der
Reservationsbestätigung genannten Gesamtsumme innert 10 Tagen (Datum
der Gutschrift) (siehe §4) rechtskräftig (verbindlicher Beherbergungsvertrag).
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Die in der Reservationsbestätigung genannte Gesamtsumme ist innert 10
Tagen (Datum der Gutschrift) nach der Reservationsbestätigung auf unser
Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen, d. h. einem Mietbeginn
innerhalb von 20 Tagen nach Reservationsbestätigung, ist die genannte
Gesamtsumme vollümfänglich innert 2 Werktagen (Datum der Gutschrift) auf
unser Konto zu überweisen.
(2) Erfolgt innerhalb der in § 4 Ziffer (1) genannten Zahlungsfristen keine
Überweisung des in der Reservationsbestätigung erwähnten Gesamtsumme auf
unser Konto (Datum der Gutschrift), wird die Reservation hinfällig und
storniert. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag ist nicht abgeschlossen
worden und die entsprechende Ferienwohnung oder das entsprechende
Ferienstudio wird wieder freigegeben.
(3) Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt die
Kundschaft/die Mieterschaft. Kosten der Zahlung, insbesondere bei
Überweisung aus dem Ausland, trägt die Kundschaft/die Mieterschaft. Alle
Banküberweisungsgebühren sind vollständig von der Kundschaft/von der
Mieterschaft zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag
spesenfrei gutzuschreiben.
(4) Wir akzeptieren ausschliesslich Zahlungen per Überweisung oder nach
Absprache Bargeldzahlungen, keine ec-und Kreditkarten bzw. Schecks.

§ 5 An- und Abreise
(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung oder das Ferienstudio ab 16:00
Uhr MEZ zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr MEZ erfolgen, muss

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dies vorher mit der Vermieterschaft abgesprochen werden.
(2) Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise
telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend
gemacht werden, wenn die Ferienwohnung oder das Ferienstudio nicht
termingerecht bezogen werden kann.
(3) Am Abreisetag ist die Wohnung oder das Ferienstudio bis 10:00 Uhr MEZ zu
verlassen. Die Vermieterschaft behält sich vor, eine verspätete Abreise in
Rechnung zu stellen.
(4) Die Mieterschaft ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der
Mietzeit entstehen, unverzüglich der Vermieterschaft zu melden.
(5) Die Ferienwohnung oder das Ferienstudio ist am Abreisetag von der
Mieterschaft im gleichen Zustand zu übergeben wie sie es bei Ankunft
vorgefunden hat. Das Mietobjekt ist besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr,
Töpfe, Gläser, usw. sind von Essensresten zu befreien und zu reinigen und
einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank hat ausgeräumt
zu sein. Die Betten sind abzuziehen.
(6) Bei Mietantritt (Anreisetag) und bei Mietende (Abreisetag) datieren und
unterzeichnen die Mieter- und Vermieterschaft gemeinsam das Formular „An-,
Abreisebestätigung“.
(7) Die Mieterschaft haftet für die von ihr und seiner Begleitung oder Gästen
angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens der
Mieterschaft obliegt.
(8) Bei Ferienwohnungen oder Ferienstudios, die in einem unakzeptablen
Zustand verlassen werden, erhebt die Vermieterschaft einen angemessenen
Preisaufschlag auf den vereinbarten Schlussreinigungspreis, der unverzüglich
vor Ort, d. h. bei der Mietsache und vor der Abreise der Vermieterschaft zu
bezahlen ist.
§ 6 Ferienwohnungen / Ferienstudios
(1) Die Ferienwohnung oder das Ferienstudio wird von der Vermieterschaft in
einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar
übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist
die Vermieterschaft mittels des Formulares „Mängelprotokoll“ hiervon
unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(2) Die Mieterschaft haftet für die von ihr verursachten Schäden am
Mietobjekt, dem Inventar, so beispielsweise beschädigtem Geschirr, Schäden
am Fussboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene
Schlüssel.
(3) Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln auszutauschen kostet die Mieterschaft
zwischen EUR 50 und EUR 100 und ist unverzüglich vor Ort, d. h. bei der
Mietsache und vor der Abreise der Vermieterschaft zu bezahlen.
(4) Das Mietobjekt und das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln
und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen und Ferienstudios

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vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere
Betten, ist untersagt.
(5) Die Mieterschaft haftet auch für das vorsätzliche oder fahrlässige
Verschulden ihrer Mitreisenden.
(6) Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.
(7) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung oder des Ferienstudios,
wie beispielsweise Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens
etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises und der Kaution und
weiterer möglicher Ansprüche der Vermieterschaft kann der Mietvertrag von
der Vermieterschaft schriftlich oder mündlich formfrei und fristlos gekündigt
werden. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt der Vermieterschaft
(8) Sollte die Mieterschaft über eine Haftpflichtversicherung verfügen, ist
jeglicher Schaden der Versicherung zu melden. Der Vermieterschaft ist der
Name, die Anschrift und die Versicherungsnummer der Versicherung
mitzuteilen.
(9) Die Vermieterschaft übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung bei
Unfällen auf der Zufahrt oder Zugang zur Ferienwohnung oder zum
Ferienstudio (dies gilt auch bei winterlichen Verhältnissen).
§ 7 Haustiere
(1) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung
und im Ferienstudio nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der
Vermieterschaft erlaubt.
(2) Für die Unterbringung von Tieren verlangt die Vermieterschaft einen
angemessenen Aufpreis.
(3) Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung der Vermieterschaft
untergebracht, kann diese eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu EUR
100 (netto) in Rechnung stellen, die unverzüglich vor Ort, d. h. bei der
Mietsache und vor der Abreise der Vermieterschaft zu bezahlen ist.
(4) Ein Haustier muss stets mit einem Hinweis auf Art und Grösse bei der
Reservierung angemeldet werden. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für 1
Haustier (Hund oder Katze). Je nach Transit- und Zielland sollten
entsprechenden Nachweise, Zeugnisse oder Tierausweise vor Urlaubsantritt
beantragt und bei Grenzübertritt nachgewiesen werden.

§ 8 Aufenthalt
(1) Die Ferienwohnung und das Ferienstudio dürfen nur von den in der
Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Ferienwohnung
oder das Ferienstudio von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, sind

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für diese ein gesondertes Entgelt bzw. Aufpreis zu zahlen, welches sich nach
dem ordentlichen Mietpreis bestimmt. Dieses zusätzliche Entgelt bzw. dieser
zusätzliche Aufpreis ist vor Ort, d. h. bei der Mietsache und vor der Abreise der
Vermieterschaft zu bezahlen. Bei Überbelegung behält sich die Vermieterschaft
das Recht vor, überzählige Personen zurückzuweisen.
(2) Die Vermieterschaft behält sich zudem das Recht vor, den Mietvertrag
sofort schriftlich oder mündlich formfrei und fristlos zu kündigen.
(3) Eine Untervermietung oder Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht
erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
(4) Die Mieterschaft erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen und Ferienstudios des Hauses
Mirni Kutak einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der unter §
4 AGB aufgeführten Zahlung.
(5) Bei Verstössen gegen die AGB oder die Hausordnung ist die
Vermieterschaft berechtigt, das Mietverhältnis sofort und schriftlich oder
mündlich formfrei und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf
Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 9 Reiserücktritt
(1) Bei einem Rücktritt vom Miet-/Beherbergungsvertrag ist die Mieterschaft
verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen.
(2) Eine Stornierung hat schriftlich an die Vermieterschaft zu erfolgen.
(3) Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit des Eingangs der
schriftlichen Stornierung bei der Vermieterschaft bis zum Anreisetag und ergibt
sich wie folgt:
- bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Mietobjektpreises
für die gesamte Reservationsdauer;
- bis zu 20 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Mietobjektpreises
für die gesamte Reservationsdauer;
- bis zu 10 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Mietobjektpreises
für die gesamte Reservationsdauer;
- bis zu 5 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Mietobjektpreises für
die gesamte Reservationsdauer;
- 1 Tag vor Anreisetag 100% des vereinbarten Mietobjektpreises für die
gesamte Reservationsdauer.
Die Mietnebenkosten, wie beispielsweise Kaution, Kurtaxen, Schlussreinigung,
werden der Mieterschaft zurückerstattet.
(4) Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
(5) Wird die vereinbarte Mietzeit von der Mieterschaft nicht voll eingehalten, so
ist gleichwohl der ganze vereinbarte Preis inkl. Nebenkosten für die vereinbarte
Zeit zu entrichten.
(6) Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung.
(7) Bei Nichtantritt wird 100% des vereinbarten Preises (exkl. Kaution) fällig.

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§ 10 Rücktritt durch die Vermieterschaft
(1) Im Falle einer Absage durch die Vermieterschaft in Folge höherer Gewalt
oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie beispielsweise bei Unfall oder
Krankheit der Vermieterschaft) oder anderer nicht zu vertretenden die
Erfüllung durch die Vermieterschaft unmöglich machender Umstände;
beschränkt sich die Haftung der Vermieterschaft auf die Rückerstattung der
bereits unter § 4 geleisteten Zahlung ohne Zins.
(2) Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch der Kundschaft auf
jedweden Schadensersatz. So ist beispielsweise eine Haftung durch die
Vermieterschaft für Anreise- und Hotelkosten ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Ein Rücktritt durch die Vermieterschaft kann vor Mietbeginn sofort
schriftlich oder mündlich formfrei erfolgen, wenn die Mieterschaft den Mietpreis
trotz Fälligkeit nicht bezahlt.
(3) Ein Rücktritt durch die Vermieterschaft kann nach Mietbeginn ohne
Einhaltung einer Frist sofort schriftlich oder mündlich formfrei erfolgen, wenn
die Mieterschaft andere Mieter oder Mieterinnen trotz Abmahnung durch die
Vermieterschaft nachhaltig stört oder sich in solchem Masse vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
(4) Da seit der Corona/Covid-19-Pandemie mit Reiseverboten und
Reisewarnungen (inkl. Quarantäneverordnungen) zu rechnen ist, gelten diese
nicht mehr als Stornierungsgrund.
§ 11 Haftung der Vermieterschaft
(1) Die Vermieterschaft haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht einer
ordentlichen Kaufmannschaft für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts.
(2) Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom,
WLAN/Internet oder jedweder Telekommunikationsversorgung, sowie
Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 12 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§ 12.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
(1) Die Vermieterschaft unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang
über WLAN. Er gestattet der Mieterschaft für die Dauer ihres Aufenthaltes im
Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
(2) Die Mieterschaft übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche
Mitbewohner resp. Gäste des Ferienobjektes sich an die in § 12 aufgeführte
Nutzungsvereinbarung halten und hält die Vermieterschaft im
Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei
(3) Die Mieterschaft bestätigt, dass sie die in dieser Erklärung enthaltene

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Haftungsfreizeichnung der Vermieterschaft auch namens der Mitbewohner und
Gäste akzeptiert. Mieter, Mitbewohner und Gäste werde nachfolgend «Die
Mieterschaft» genannt.
(4) Die Mieterschaft hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu
gestatten.
(5) Die Vermieterschaft gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit,
Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
(6) Die Vermieterschaft ist jederzeit und ohne Vorankündigung und ohne
Angaben von Gründen berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise
oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der Mieterschaft
ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschliessen, wenn der
Anschluss rechtsmissbräuchlich, sittenwidrig, gewerblich und/oder übermässig
genutzt wird oder wurde, soweit die Vermieterschaft deswegen eine
Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und
zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
(7) Die Vermieterschaft behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen
und jederzeit und ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen den
Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren
(beispielsweise gewaltverherrlichende, diskriminierende, sittenwidrige,
pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§ 12.2. Zugangsdaten
(1) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung.
(2) Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte
weitergegeben werden.
(3) Wünscht die Mieterschaft Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN
zu gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung der
Vermieterschaft und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe
dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch
den Dritten zwingend abhängig.
(4) Die Mieterschaft verpflichtet sich, ihre Zugangsdaten geheim zu halten.
(5) Die Vermieterschaft hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 12.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
(1) Die Mieterschaft wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang
zum Internet ermöglicht. Die Vermieterschaft garantiert keinen
unbeschränkten Zugang zum WLAN resp. Internet und haftet daher nicht für
die Folgen von Unterbrüchen und Ausfällen sowie Datenverlust usw.
Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder
heruntergeladener Dateien übernommen. Ein Virenschutz und eine Firewall
stehen nicht zur Verfügung. Für einen entsprechenden Schutz hat die

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Mieterschaft selber zu sorgen.
(2) Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt
unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten
eingesehen werden.
(3) Die Vermieterschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht,
dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des
WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
(4) Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko
der Mieterschaft.
(5) Für Schäden an digitalen Medien der Mieterschaft, die durch die Nutzung
des Internetzuganges entstehen, übernimmt die Vermieterschaft keine
Haftung, es sei denn die Schäden wurden von der Vermieterschaft und/oder
ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht.
§ 12.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
(1) Für die über das WLAN übermittelten Daten und die darüber in Anspruch
genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder noch ungetätigten
Rechtsgeschäfte ist die Mieterschaft selbst verantwortlich.
(2) Besucht die Mieterschaft kostenpflichtige Internetseiten oder geht sie
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihr zu tragen.
(3) Die Mieterschaft ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende
Recht einzuhalten. Sie wird insbesondere angehalten:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen oder rassistischen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu
verbreiten oder zugänglich zu machen; dies gilt insbesondere im
Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu
versenden oder zu verbreiten;
- zu Straftaten aufzurufen oder Manipulation von Soft- und Hardware sowie
Geräten und Einrichtungen jeglicher Art zu verwenden;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder
anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen
- jedwelche Eingriffe in die WLAN-Einrichtung (Software wie Hardware) zu
unterlassen.
(4) Die Mieterschaft stellt der Vermieterschaft des Ferienobjektes von
sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen
Verwendung des WLANs durch die Mieterschaft und/oder auf einem Verstoss
gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Diese Freistellung erstreckt sich
auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

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(5) Erkennt die Mieterschaft oder muss sie erkennen, dass eine solche
Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoss vorliegt oder droht, weist sie
die Vermieterschaft des Ferienobjektes unverzüglich auf diesen Umstand hin.
(6) Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Die Vermieterschaft ist berechtigt, bei begründetem Verdacht einer
Straftat, die zuständigen Behörden über die Mieterschaft und/oder der
Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren. Im Weiteren ist die
Vermieterschaft auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien
samt Adresse der Mieterschaft und/oder der Benutzer mitzuteilen.
(8) Diese WLAN-Nutzungsvereinbarung ist Teil des Mietvertrages und
untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.

B) Hausordnung
§ 13 Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Die Mieterschaft ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
(2) Von 22:00 Uhr MEZ bis 07:00 Uhr MEZ gilt die Nachtruhe. Um eine Störung
zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(3) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung oder des Ferienstudios
ist die Mieterschaft verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster
(ausser angekippt) und Türen geschlossen zu halten und die Klimaanlage
auszuschalten.
(4) Müllabfuhr: Stellen Sie bitte Ihren Müllsack nach Rücksprache mit der
Vermieterschaft an den dafür vorgesehenen Ort.
(4) Die Halterin oder der Halter von Haustieren hat darauf zu achten, dass die
Notdurft des Haustieres nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt.
(5) In der Ferienwohnung und im Ferienstudio gilt ein allgemeines
Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann die Vermieterschaft eine
Reinigungspauschale in Höhe von bis zu EUR 100 (netto) in Rechnung stellen,
die unverzüglich vor Ort, d. h. bei der Mietsache und vor der Abreise der
Vermieterschaft zu bezahlen ist. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen
erlaubt. Auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen.
(6) Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen und Studios
untersagt. Bei Bedarf und nach Absprache ist das Waschen bei der
Vermieterschaft möglich. Pro Maschinenwaschgang ist eine Gebühr von EUR 4
(inkl. Waschmittel) zu entrichten. Das Trocknen der Wäsche oder Badesachen/
Handtücher ist auf dem Wäschetrockenplatz gestattet. Das Spannen von
Wäscheleinen auf den Balkonen ist nicht erwünscht.
(7) Die Benutzung der Kinderschaukel ist für Kinder bis 14 Jahre gestattet und
erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
(8) Die Benutzung des Parkplatzes, des Grillplatzes und des Tischtennis-Sets
erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung bei rechts- oder zweckwidrigem oder

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Ferienwohnungen und Studios des Hauses Mirni Kutak (Stand 2021)
unsachgemässem Gebrauch ist ausgeschlossen. Die Vermieterschaft
übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge, die auf dem Grundstück geparkt
werden.
(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in
der Ferienwohnung und im Ferienstudio nicht erlaubt. Die Mieterschaft haftet
für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt die
Vermieterschaft von Ansprüchen Dritter frei. Die Mieterschaft ist zum Ersatz
von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o. ä.
verpflichtet.
(10) Die Vermieterschaft hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Ferienwohnung
oder zum Ferienstudio, so insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die
schutzwürdigen Belange der Mieterschaft wird bei Ausübung des Zutrittsrechts
durch die Vermieterschaft angemessen Rücksicht genommen. Die
Vermieterschaft informiert die Mieterschaft über die Ausübung des
Zutrittsrechts vorab, es sei denn, dies ist ihr nach den Umständen des
Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(11) Für Gäste unter 18 Jahren haften die Eltern, Erziehungs- oder
Obhutsberechtigten.
§14 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB/Hausordnung
unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem
mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck am nächsten
kommt.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschliesslich
Schweizer Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird das
Richteramt Olten Gösgen, Kanton Solothurn, Schweiz, vereinbart.

Olten, 19.2.2021

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